Insbesondere geht es nicht an, durch die Umschreibungen Personen in eine Sache hineinzuziehen, mit welcher sie absolut nichts zu tun haben. Dies gilt bei einem Artikel wie dem vorliegenden, der den Eindruck erweckt, Ursache des Prozesses vor der Bezirksgerichtlichen Kommission seien antirassistische Äusserungen gewesen, ganz besonders.