Nicht tolerierbar ist vielmehr die Unklarheit der Individualisierung, die letztlich gar keine war. Letzteres zeigte sich darin, dass zwei Berufskollegen des Gesuchstellers sich verpflichtet fühlten, öffentlich darauf hinzuweisen, sie, beide in der fraglichen Gemeinde ansässige, der Z-Partei nahestehende Rechtsanwälte, legten Wert auf die Feststellung, dass sie mit dem Ehrverletzungsverfahren, über welches in der einen Tageszeitung berichtet worden sei, nichts zu tun hätten.