Es ist vom "jüdischen Kontrahenten", vom "Anwalt des klagenden Juden" sowie davon die Rede, "dass sich A's Kontrahent in jedes Verfahren einmische, einzig weil er Jude sei." Abgesehen davon, dass die letzterwähnte Äusserung keineswegs so gefallen ist - in seinem Plädoyer erwähnte X, dass Y "überhaupt nichts mit dem Strafverfahren gegen meinen Klienten zu tun" hatte, "ausser, dass er sich wohl als Angehöriger der jüdischen Glaubensgemeinschaft zuständig fühlte, sich in alle Verfahren einzumischen, die im Entferntesten mit dem Holocaust zu tun haben" -, ist nicht ersichtlich, aus welchen Gründen diese doch recht provokative und insbesondere nicht zutreffende Art der Berichterstattung - mit