Die Journalistin wies in ihrem Bericht zwar auf den X insbesondere vorgeworfenen Ausdruck "polykriminellen, unverbesserlichen Wiederholungstäter" hin. Gesamthaft und mit den Augen eines unbefangenen Lesers betrachtet erwecken ihre Ausführungen aber nicht den Eindruck, es gehe um eine Beschimpfung letztlich doch ziemlich gewöhnlicher Art; vielmehr drängt sich dem unbefangenen Leser das Gefühl auf, die Ehrverletzungsklage stehe in Zusammenhang mit rassendiskriminierenden Äusserungen, was indessen gar nicht zutrifft. Unnötig war es, auf den hier unmassgeblichen Prozess gegen A und B hinzuweisen: