Der Prozess, über welchen die Journalistin in ihrem in drei thurgauischen Zeitungen erschienenen Artikel berichtete, hatte seine Ursache darin, dass X den Y schriftlich als "polykriminellen, unverbesserlichen Wiederholungstäter, der amtliches Papier der Kantonsverwaltung für inkriminierende Schreiben verwendet, und der mehrfach wegen Schmierereien mit seinen Exkrementen, wegen Belästigung, Vergehen gegen das Postverkehrsgesetz und Zahlreichem mehr angeklagt und teilweise verurteilt worden ist", bezeichnete. Die Journalistin wies in ihrem Bericht zwar auf den X insbesondere vorgeworfenen Ausdruck "polykriminellen, unverbesserlichen Wiederholungstäter" hin.