der Gerichtsberichterstatterin. Den Unterschied zwischen "siegreich" und "unterliegend" muss eine Person, welche die Öffentlichkeit berufsmässig über Gerichtsfälle orientiert, kennen. Gemäss BGE 60 II 409 müssen sich die Gerichtsberichterstatter immer bewusst sein, dass jede Zeitung Leser hat, die alles glauben, was ihnen gedruckt unter die Nase kommt. Zum Schutz der in einem Artikel erwähnten Personen dürfen deshalb massgebende juristische Begriffe nicht falsch oder in falschem Zusammenhang verwendet werden.