dies ist aber gar nicht entscheidend: Das Risiko, wahrheitswidrig Bericht zu erstatten, durfte sie auf keinen Fall - schon gar nicht, wenn es ihr an den nötigen Informationen fehlte - eingehen. Wenn in einem Artikel auf einen "siegreichen Kontrahenten" hingewiesen wird, interpretiert dies nicht nur der juristische Laie, sondern auch jeder Jurist dahingehend, die Gegenpartei habe in einem Gerichtsverfahren obsiegt. Den Leser in diesem Sinn irre zu führen, verstösst gegen die Pflichten des Gerichtsberichterstatters resp. der Gerichtsberichterstatterin.