Y war jedoch im vor diesen Gerichten durchgeführten Strafverfahren alles andere als siegreich gewesen. Wer in einem Verfahren obsiegte resp. unterlag, ist indessen nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für den Zeitungsleser von höchstem Interesse, und zwar auch dann, wenn der Ausgang jenes Verfahrens nur am Rand mit dem nun in den Medien erwähnten Prozess zu tun hat. Möglich ist zwar, dass der Journalistin die Vorgeschichte im Einzelnen nicht genau bekannt war - sie selbst gibt an, nur im Besitz der Plädoyernotizen von X, nicht aber von dessen Gegenanwalt gewesen zu sein; dies ist aber gar nicht entscheidend: