Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig." Im Bericht einer weiteren Zeitung war der Hinweis auf den Gemeinderatskandidaten nicht enthalten. Der Titel der Berichterstattung lautete im einen Medium: "Wie angriffig darf ein Anwalt sein? Thurgauer Anwalt wegen Ehrverletzungsklage vor Gericht", in der anderen Zeitung: "Wie angriffig darf ein Anwalt für seinen Mandanten sein? Ehrverletzungsklage nach Antirassismusprozess", und in der dritten Pressemitteilung: "Darf ein Anwalt mehr? Rechtsanwalt wegen Ehrverletzungsklage vor Bezirksgericht". Der Text war in den drei Zeitungen mit den Zwischentiteln "Stete Gratwanderung" resp.