Der von der Journalistin verfasste Artikel begann in zwei Tageszeitungen mit folgenden Ausführungen: "Weil er in seinem Schreiben an ein Gericht (eines anderen Kantons) den siegreichen Kontrahenten scharf attackiert hatte, stand gestern ein Gemeinderatskandidat der Z-Partei und Rechtsanwalt wegen Ehrverletzung vor dem Bezirksgericht. Das Urteil steht noch aus. Der beklagte Anwalt hatte in einem aufsehenerregenden Prozess im vergangenen Jahr A wegen Verstosses gegen das Antirassismusgesetz als Pflichtverteidiger vertreten. A und sein Gesinnungsfreund B waren in diesem Verfahren verurteilt worden. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig."