Selbst wenn dem aber so gewesen wäre, wären die Formulierungen des Journalisten unvereinbar mit einer unvoreingenommenen Berichterstattung. Sein Schlusspassus erweckte beim durchschnittlichen Leser den Eindruck, X habe es fertiggebracht, dass einerseits der Firmenwagen exakt auf die ihm seines Erachtens zustehende Summe geschätzt wurde, und dass ihm andererseits dieses Auto als Entschädigung verblieb. Diese Sachdarstellung ist nicht nur wahrheitswidrig, was im Übrigen auch für den Beginn der Berichterstattung gilt (Entlassung), sondern auch geeignet, X in ein schlechtes Licht zu rücken.