Zufälligerweise hat ihn die Garage auf den Betrag geschätzt, genauso viel wie X als Ferienkompensation forderte." Gemäss Protokoll der Beweisverhandlung belief sich der Wert des Wagens nach Eurotax tatsächlich auf diesen Betrag. Unzutreffend ist demgegenüber, dass X das Auto nach seiner Freistellung weiter benützte. Selbst wenn dem aber so gewesen wäre, wären die Formulierungen des Journalisten unvereinbar mit einer unvoreingenommenen Berichterstattung.