Diese Differenzen zwischen den effektiven und den geschilderten Ereignissen sind jedoch nicht gravierend. Jedenfalls kann angesichts der beiden klaren Fakten, d.h. der Verweigerung der Unterschrift einerseits und der Offerte bezüglich des Geschäftsautos "per Saldo aller Ansprüche" andererseits, dem Journalisten die leichte Verzerrung des massgebenden Sachverhalts nicht zum Vorwurf gemacht werden. bb) Anderes gilt hinsichtlich der beiden letzten Sätze im Artikel, welche folgendermassen lauten: "Demnach wird X sein Auto behalten dürfen. Zufälligerweise hat ihn die Garage auf den Betrag geschätzt, genauso viel wie X als Ferienkompensation forderte.