Dadurch, dass der Journalist X zu Unrecht als fristlos entlassen qualifizierte und diese Entlassung auch noch mit dem Hinweis begründete, der Verwaltungsrat mache ihn für die Fehlinvestition im Ausland verantwortlich, berichtete er wahrheitswidrig und für X persönlichkeitsverletzend. b) aa) Nicht korrekt ist des Weiteren die im Zeitungsbericht enthaltene Feststellung, X habe sich geweigert, sein Entlassungsschreiben gegenzuzeichnen, weil Y seinen Vorschlag, als Ferien-Kompensation den Geschäftswagen behalten zu dürfen, nicht sogleich angenommen habe: Es war die Abgeltungsklausel, welche X anlässlich des Schlussgesprächs nicht akzeptierte. Vom Firmenwagen war indessen auch die Rede.