5. Zu prüfen bleibt schliesslich noch die korrekte Berichterstattung. a) Im Artikel wird mehrmals darauf hingewiesen, X sei entlassen bzw. "fristlos entlassen" worden. Diese Aussage ist wahrheitswidrig: X war freigestellt worden. Zwischen einer Freistellung und einer fristlosen Entlassung besteht ein gravierender Unterschied. Bei ersterer wird der Mitarbeiter weiterhin bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses bezahlt; bei letzterer endigt sein Arbeitsvertrag sofort und entschädigungslos.