" Die Entlassung von X war somit anlässlich der Beweisverhandlung durchaus ein Thema; ein Sachzusammenhang zwischen diesem Artikel und den früheren Publikationen besteht bei gesamtheitlicher Betrachtung, welche bei Auslegung von § 7 Abs. 3 GerBerV im Hinblick auf das Informationsbedürfnis und -recht der Öffentlichkeit notwendig ist, fraglos. Nicht unberücksichtigt gelassen werden kann in diesem Zusammenhang auch, dass 40 Arbeitsplätze abgebaut worden waren. Der Journalist hatte über die Situation eines der entlassenen Mitarbeiter im September 1997 in einer Zeitung einen Artikel verfasst. Die Kündigungen und ihre Folgen waren somit bereits damals ein Thema.