"Der Vizedirektor der Z AG, X, wurde nach dem Ausland-Debakel 1997 fristlos entlassen. Nun hat er vor Gericht die Kompensation seiner Ferienansprüche erstritten." 4. a) Sowohl der Name von Y als auch derjenige von X war in diversen Zeitungsartikeln mehrfach erwähnt worden. Aufgrund der Publikationen in der Tagespresse sind sie als "relative Personen der Zeitgeschichte" zu qualifizieren. Mehrmals war in der Presse eine Fotografie von Y erschienen. X war im Artikel einer Wochenzeitschrift nach seiner Entlassung einerseits persönlich zu Wort gekommen;