Im Oktober 1998 fand im von X gegen die Z AG anhängig gemachten Prozess die Beweisverhandlung statt, an welcher Y als Zeuge und X persönlich befragt wurden. Die Parteien schlossen einen Vergleich, weshalb die Streitsache von der Bezirksgerichtlichen Kommission am Protokoll abgeschrieben wurde. Der Journalist hatte an dieser Verhandlung teilgenommen. Zwei Tage später erschien der von ihm verfasste Artikel "Über die Klinge gesprungen"; "Entlassener Vizedirektor darf sein Geschäftsauto behalten - Vergleich vor Bezirksgericht." Alsdann begann der Bericht mit folgenden Feststellungen: "Der Vizedirektor der Z AG, X, wurde nach dem Ausland-Debakel 1997 fristlos entlassen.