Sowohl darin als auch in einem weiteren Bericht wurde erwähnt, Verantwortlichkeitsklagen gegenüber einzelnen ehemaligen Verwaltungsräten seien nicht ausgeschlossen. Im Dezember 1997 teilte eine andere Zeitung mit, der im selben Jahr zum Delegierten des Verwaltungsrats gewählte Y werde die Unternehmensgruppe auf Ende des Jahrs verlassen. Im Juni 1998 war in einer Tageszeitung zu lesen, eine zivilrechtliche Verantwortlichkeitsklage gegen den früheren Verwaltungsrat werde zur Zeit juristisch geprüft. Im Oktober 1998 fand im von X gegen die Z AG anhängig gemachten Prozess die Beweisverhandlung statt, an welcher Y als Zeuge und X persönlich befragt wurden.