RBOG 1999 Nr. 30 Pflichtgemässe und korrekte Gerichtsberichterstattung I. 1. a) Ein Journalist nahm in dem von X gegen die Z AG anhängig gemachten Prozess betreffend Forderung aus Arbeitsvertrag an der Beweisverhandlung vor der Bezirksgerichtlichen Kommission teil. Zwei Tage später erschien in einer Tageszeitung eine von ihm darüber verfasste Berichterstattung, in welcher unter anderem X und der als Zeuge befragte Y erwähnt wurden. X beschwerte sich gegen seine öffentliche Namensnennung sowie gegen die "völlig unzutreffende Sach- und Verhandlungsverlaufsdarstellung", worauf die Bezirksgerichtliche Kommission die Akten zur weiteren Amtshandlung dem Obergericht überwies.