Somit befand sich X in keinem Grundlagenirrtum, da er starke Zweifel daran hegte, dass sich sein zukünftiges Einkommen in der Höhe von mindestens Fr. 60'000.-- bewegen werde. Sein Verhalten deutet vielmehr darauf hin, dass der zweifelhafte Punkt seines zukünftigen Einkommens eine Regelung erfahren und das Scheidungsverfahren zu einem Ende gebracht werden sollte. Obergericht, 8. Juli 1999, ZBO.1999.11