Nachdem X mit einzelnen Grundeigentümern der neu erstellten Parzellen eine einvernehmliche Lösung finden konnte, erhob er gegen die restlichen Grundeigentümer Klage auf Aufhebung der auf seinem Grundstück lastenden Dienstbarkeit. Die eingeklagten Grundeigentümer beantragen Abweisung der Klage wegen fehlender Passivlegitimation. 2. Nach § 20 ZPO müssen mehrere Personen gemeinsam als Kläger auftreten oder als Beklagte belangt werden, soweit ihnen das streitige Recht oder die streitige Verpflichtung gemeinsam zukommt.