Dass es dem Beschwerdeführer letztlich nur um die Herabsetzung der gegen ihn ausgefällten Strafe geht, zeigt auch der Umstand, dass die gegen ihn ausgefällte Gefängnisstrafe von 78 Monaten gestützt auf ein "plea agreement" zustandekam, welches sowohl der Beschwerdeführer als auch dessen Verteidiger unterzeichneten. Auch wenn es dieses Institut im schweizerischen Recht nicht gibt, ändert dies nichts an der Vollstreckbarkeit des Urteils innerhalb des hierzulande höchstzulässigen Strafmasses. Immerhin zeigt der Verfahrensausgang vor dem amerikanischen Gericht, dass der Beschwerdeführer den Schuldspruch grundsätzlich akzeptierte, was er mit Recht auch im Übernahmeverfahren nicht bestreitet;