RBOG 1999 Nr. 22 Kriterien zur Einpassung eines ausländischen Strafurteils in das schweizerische Recht Art. 1 ÜberstÜbk, Art. 50 f aLugÜ 1. Der Beschwerdeführer wurde in den Vereinigten Staaten von Amerika wegen "conspiracy to commit money laundering" zu einer Freiheitsstrafe (imprisonment) von 78 Monaten und einer Geldstrafe verurteilt. Auf entsprechendes Begehren wurde er zur Vollstreckung der Freiheitsstrafe in die Schweiz überstellt. Seitdem befindet er sich im Strafvollzug. Die Vorinstanz setzte die Freiheitsstrafe von 78 Monaten auf eine Zuchthausstrafe von fünf Jahren herab.