Der Rechtsöffnungsrichter bestimmt die Parteirollen für den ordentlichen Prozess über die An- oder Aberkennungsklage. Indem er einer Partei den strittigen Anspruch vorläufig zuspricht, zwingt er die Gegenpartei zur Klage im folgenden Prozess, welcher jedoch erfahrungsgemäss nicht häufig stattfindet (Peter, Fragen zur provisorischen Rechtsöffnung, in: SJZ 95, 1999, S. 142).