RBOG 1999 Nr. 21 Provisorische Rechtsöffnung am Arrestort im europäischen Verhältnis Art. 2 aLugÜ, Art. 3 aLugÜ, Art. 16 aLugÜ, Art. 24 aLugÜ, Art. 82 SchKG, § 20 aZPO (TG) 1. Der Rekurrent beanstandete, dass das Gerichtspräsidium das Rechtsöffnungsverfahren als Vollstreckungsverfahren im Sinn von Art. 16 Ziff. 5 des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (LugÜ, SR 0.275.11) qualifizierte. Mit überwältigender Mehrheit werde in Lehre und Rechtsprechung die Auffassung vertreten, beim Verfahren der provisorischen Rechtsöffnung handle es sich um ein Erkenntnisverfahren im Sinn von Art. 2 ff.