Rekurskommission, 8. März 1999, SBR.1998.28 Mit Urteil vom 29. August 2000 bestätigte das Bundesgericht die Rechtsauffassung der Rekurskommission, schützte jedoch teilweise die Nichtigkeitsbeschwerde zufolge zwischenzeitlich eingetretener Verjährung anderer Delikte