Die Personalfürsorgestiftung der X AG bezweckte "die Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma sowie deren Angehörige und Hinterbliebene durch Gewährung von Unterstützungen in Fällen von Alter, Tod, Krankheit oder Invalidität". Weiter ist der Stiftungsurkunde zu entnehmen, dass das Stiftungsvermögen sicher und unter Beachtung einer angemessenen Risikoverteilung und Rendite anzulegen ist. Es kann in einer Forderung gegenüber der Stifterfirma bestehen. Vorbehalten bleiben anderslautende Weisungen der kantonalen Steuerverwaltung und der Aufsichtsbehörde. Die Forderung ist angemessen zu verzinsen.