RBOG 1999 Nr. 20 Tatbestandsmerkmal der Fremdheit bei der Abgrenzung des Vermögens einer AG von demjenigen ihrer Personalvorsorgestiftung 1. Der Berufungskläger ist der ungetreuen Geschäftsführung angeklagt (Art. 159 aStGB). Ihm wird vorgeworfen, er als Stiftungsrat der patronal finanzierten Personalvorsorgestiftung der X AG, deren Alleinaktionär er gewesen sei, sei nur ungenügend für die Verwaltung des Stiftungsvermögens besorgt gewesen, da das Stiftungsvermögen aus einer ungesicherten Darlehensforderung an die X AG selbst bestanden habe.