Zu relativieren ist daher auch das mit Bezug auf die Kostenvorschusspflicht vordergründige Kriterium, dem Schuldner komme die Klägerrolle zu (Gasser, S. 20). Vielmehr löst die Erhebung des Rechtsvorschlags mit der Einrede "kein neues Vermögen" von Gesetzes wegen einen gewissen Automatismus aus, ohne dass gesagt werden könnte, der Schuldner wolle den Richter anrufen. Dies zeigt sich etwa darin, dass nach der in der Lehre überwiegend begrüssten Praxis (Gasser, S. 20; Huber, Art.