RBOG 1999 Nr. 17 Parteibezeichnung bei Geltendmachung von Ansprüchen, die der Konkursmasse anfallen Art. 754 OR, Art. 757 OR, Art. 197 SchKG, Art. 240 SchKG, Art. 288 ff. SchKG 1. Die "X AG in Konkurs, ausseramtliche Konkursverwalterin: Y AG", klagte Ansprüche aus Art. 291 SchKG und Art. 754 OR ein. Die Beklagten machten geltend, diese Ansprüche stünden der Konkursmasse zu. Die Klägerin hingegen sei Gemeinschuldnerin, welche nicht als Partei auftreten könne, da sie mit der Konkurseröffnung ihre Verfügungsrechte über das dem Konkursbeschlag unterliegende Vermögen eingebüsst habe.