RBOG 1999 Nr. 16 Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Zahlungsfähigkeit; Präzisierung von RBOG 1997 Nr. 16 In RBOG 1997 Nr. 16 entschied die Rekurskommission, der Auszug aus dem Betreibungsregister, welcher im Rechtsmittelverfahren gegen einen Konkurseröffnungsentscheid von Amtes wegen beigezogen wird, genüge auch dann, wenn er nur wenig Aktenvorgänge enthalte, für sich allein nicht, um die Zahlungsfähigkeit des Schuldners glaubhaft zu machen. Der Begriff des Glaubhaftmachens setze eine minimale, die blosse Behauptung übersteigende Substantiierung der Zahlungsfähigkeit voraus.