Der Rekurrent reichte indessen ein Schreiben ein, in welchem er sich auf ein Telefonat zwischen den Parteien bezog und den Vorschlag machte, über eine Zahlung der Hälfte der Forderung in angemessenen Raten zu verhandeln. Sollte dies für die Rekursgegnerin keine Lösung sein, müsse diese über die Weiterführung des Konkurses entscheiden. Tags darauf sandte der Rekurrent der Rekursgegnerin erneut ein Schreiben mit folgendem Wortlaut: "Besten Dank für Ihre heutige Nachricht auf unseren Telefonbeantworter. Wie Sie mir mitgeteilt haben, sind Sie mit einer Abschlagszahlung in Höhe von 50% der genannten Forderung einverstanden.