RBOG 1999 Nr. 15 Anforderungen an den Tilgungsnachweis nach Art. 172 Ziff. 3 SchKG Art. 172 Ziff. 3 SchKG, Art. 174 Abs. 1 SchKG 1. Über den Rekurrenten wurde der Konkurs eröffnet. Der Rekurrent behauptet im Rekursverfahren, die Parteien hätten vereinbart, mit der Bezahlung von Fr. 4'800.-- sei die gesamte in Betreibung gesetzte Forderung von ursprünglich Fr. 9'600.-- beglichen. Diese Vereinbarung habe die Rekursgegnerin auf dem Telefonbeantworter bestätigt. In der Folge habe der Rekurrent der Rekursgegnerin Fr. 4'800.-- übergeben, welche den Erhalt quittiert habe.