Bei Verwendung der grünen (alten) bzw. roten (neuen) Einzahlungsscheine der PTT ist es dem Schuldner regelmässig möglich, auf dem für den Gläubiger bzw. die PTT bestimmten Abschnitt in der Rubrik "Mitteilungen" anzugeben, welche Schuld mit der Einzahlung getilgt werde. Der blaue Einzahlungsschein enthält indessen ausdrücklich die Rubrik "Keine Mitteilungen". Der Grund liegt darin, dass dieser Abschnitt nicht mehr dem Gläubiger zugestellt wird, dieser mithin auch keine Kenntnis von einer entsprechenden Mitteilung des Schuldners erhält. Alsdann muss er auch nicht mit einer solchen Erklärung rechnen.