Demgemäss könnte der Rekurrentin hinsichtlich der Grundversicherung auf jeden Fall nur für Fr. 52.-- pro Monat provisorische Rechtsöffnung erteilt werden. Um zur darüber hinausgehenden geschuldeten Monatsprämie zu gelangen, wäre sie folglich gezwungen, eine verwaltungsrechtliche Verfügung zu erlassen. Ein solches Vorgehen macht jedoch keinen Sinn. Ist die Krankenkasse im Besitz einer Schuldanerkennung, in welcher die Höhe der monatlich geschuldeten Forderung mit der in Betreibung gesetzten übereinstimmt, kann sie ohne jede Weiterungen provisorische Rechtsöffnung verlangen.