1 SchKG). b) Die Rekursgegnerin füllte das Antragsformular für die Aufnahme in die Kranken- und Unfallversicherung 1994 aus. Nebst ihren Personalien enthält es Angaben über die von ihr gewünschten Versicherungen: Sie entschied sich für die Grundversicherung mit einer Monatsprämie von Fr. 52.-- und zwei Zusatzversicherungen (Fr. 15.-- und Fr. 26.-- pro Monat). Gesamthaft belief sich die von ihr geschuldete Prämie folglich bei Vertragsbeginn auf Fr. 93.--. Das Formular ist von der Rekursgegnerin unterzeichnet. Nicht nur für die Zusatzversicherungen, sondern auch für die Grundversicherung verfügt die Rekurrentin somit über eine Schuldanerkennung.