Die Rekurrentin legt diesbezüglich ein Schreiben dieses Unternehmens vor, wo bestätigt wird, dass die Rekurrentin "über unsere Firma Geld nach Bosnien regelmässig geschickt hat (ca. Fr. 200.-- bis Fr. 300.-- monatlich)". Gleichzeitig legt die Rekurrentin entsprechende Quittungen bei, die allerdings nur einen Betrag von ca. Fr. 1'500.-- beschlagen, zusammen mit Postempfangsscheinen, mit denen eingeschriebene Briefpostsendungen an dieses Transportunternehmen belegt werden. Diese Zahlungen, die die Rekurrentin geleistet haben will, werden seitens des Rekursgegners nicht bestritten.