So oder so beruft sich der Rekursgegner auf ein Urteil, dessen Vollstreckung mehr als nur zweifelhaft war. Umgekehrt macht die Rekurrentin geltend, sie habe ihren Eltern für das Kind monatlich zwischen Fr. 200.-- und Fr. 250.-- direkt überwiesen. Weil dies postalisch oder über Bankanweisungen zufolge der Wirren im fraglichen Gebiet nicht möglich gewesen sei, habe sie das Geld über ein mit Bosnien verbundenes Transportunternehmen jeweils nach Bosnien transportieren lassen. Die Rekurrentin legt diesbezüglich ein Schreiben dieses Unternehmens vor, wo bestätigt wird, dass die Rekurrentin "über unsere Firma Geld nach Bosnien regelmässig geschickt hat (ca. Fr. 200.-- bis Fr. 300.-- monatlich)".