Im damaligen Zeitpunkt wollte der Rekursgegner, der nach wie vor in der Schweiz wohnte, die elterliche Gewalt über seine Tocher erlangen und sie in die Schweiz holen, während sich die Kindesmutter damals erneut in Scheidung befand, ein zweites Kind zu versorgen hatte und daneben für sich selber den Lebensunterhalt bestreiten musste. Von vornherein unterlag es aber erheblichem Zweifel, ob die zuständigen bosnischen Behörden das Abänderungsurteil des Bezirksgerichts jemals anerkennen und vollstrecken würden; ebenso war völlig unklar, ob die Grosseltern des Kindes diesem Urteilsspruch freiwillig jemals nachkommen würden.