RBOG 1999 Nr. 07 Rechtsmissbräuchliche Berufung des Unterhaltsberechtigten auf ein rechtskräftiges Urteil; Berücksichtigung im zweitinstanzlichen Verfahren trotz Säumnis vor Vorinstanz Art. 80 SchKG, Art. 2 Abs. 2 ZGB, § 146 Abs. 2 Ziff. 4 aZPO (TG), § 230 aZPO (TG) (§ 231 aaZPO (TG)) § 240 aZPO (TG) 1. a) Die Ehe der Parteien wurde 1994 geschieden, die gemeinsame Tochter unter die elterliche Gewalt der Mutter gestellt und der Vater zur Bezahlung eines monatlichen Kinderunterhaltsbeitrags von Fr. 500.-- verpflichtet. Seit April 1995 lebt die Tochter bei ihren Grosseltern mütterlicherseits in Bosnien.