Beide Berechnungsmethoden kommen in der Praxis vor: Zinsabrechnungen werden nach der Lehre im Sinne der deutschen Usanz, die auch in der Schweiz gelten soll, so erstellt, dass nach Monaten gerechnet wird und pro Monat je 30 Tage gezählt werden, oder indem nach dem Zinsnummernverfahren vorgegangen (Anzahl Zinsnummern = Kapital multipliziert mit Tagen dividiert durch 100) und die Anzahl Zinsnummern durch den Zinsdivisor (Anzahl Tage dividiert durch Zinssatz) geteilt wird, der selbst wieder je nachdem auf 360 Tagen (gemäss der deutschen Usanz) oder auf 365 Tagen (gemäss der bürgerlichen Übung) berechnet wird (Albisetti/Boemle/Ehrsam/Gsell/Nyffeler/Rutschi, Handbuch des Geld-, Bank- und