damit ergeben sich für die Zeit vom 1. Oktober bis 30. November (14 Monate) tatsächlich 420 Tage bzw. für die Zeit vom 1. Dezember bis 5. Juli (7 1/2 Monate) 225 Tage. Der Beschwerdeführer demgegenüber rechnet mit den effektiven Zinstagen und kommt so für die genannten Perioden auf 426 Tage bzw. 227 Tage. Beide Berechnungsmethoden kommen in der Praxis vor: