RBOG 1999 Nr. 06 Zinsen und deren Berechnung auf Geldern, die bei einer Depositenanstalt hinterlegt sind 1. Der Beschwerdeführer ficht die vom Betreibungsamt vorgelegte Zinsabrechnung an. Hintergrund dieser Abrechnung ist der Umstand, dass es 1987 auf Betreibung einer Gläubigerin hin zur Pfändung und schliesslich zur Verwertung der Liegenschaft des Beschwerdeführers kam. Dieser konnte die in zahlreichen Verfahren ergangenen Entscheide aller Instanzen nie akzeptieren und rührte den Steigerungserlös, welcher als Depot auf dem Betreibungsamt lag, nicht an.