Wäre die Vermieterin, exakte zwei Monate nach ihrer Aufforderung, die Kündigung zu unterzeichnen, tatsächlich davon ausgegangen (oder hätte davon ausgehen dürfen), das Mietverhältnis habe weiterhin Bestand, hätte sie wohl nicht akzeptiert, dass nun plötzlich trotz weiterbestehendem Mietvertrag die Septembermiete nicht eingeht, sondern mit einem knapp vier Jahre zuvor geleisteten Depot verrechnet wird. Zumindest hätte sie dann, wenn sie diesen Eindruck nicht hätte erwecken wollen, einen entsprechenden Vermerk anbringen, d.h. darauf hinweisen müssen, dass die Kündigung nicht gültig sei und die Rückerstattung der Sicherheitsleistung deshalb rein entgegenkommenderweise erfolge.