"Bitte Kurzbrief mit Kopie dieses Briefes, sollen Kündigung unterschreiben, sonst nicht gültig." Nach ihren Angaben wurde den Rekursgegnern sodann ein Kurzbrief mit folgenden Bemerkungen zugestellt: "Wir haben von Ihnen ein Kündigungsschreiben erhalten, welches jedoch nicht unterzeichnet ist. Bitte stellen Sie uns ein unterzeichnetes Exemplar zu, andernfalls wir die Kündigung in der bestehenden Form nicht akzeptieren können." Ihr Vorgehen begründet sie mit dem Hinweis, es sei nicht nur ihr Recht, sondern gleichermassen ihre Pflicht gewesen, "zur Schaffung klarer Verhältnisse dafür zu sorgen, dass sichergestellt wird, dass die Kündigung auch tatsächlich von den Mietern ausgesprochen wurde."