Für die Oststaaten kann diese Regel nicht gelten; zwar fehlen diesbezüglich entsprechende Zahlen, doch ist jedenfalls aufgrund der OECD-Vergleiche für Polen bekannt, dass das Preisniveau nicht einmal einen Viertel der schweizerischen Verhältnisse ausmacht (vgl. Statistisches Jahrbuch der Schweiz 1999, S. 149/157). Für Serbien dürften die Verhältnisse letztlich noch schlechter liegen. Diesbezüglich hat die Vorinstanz im Übrigen auf die eigene Sachdarstellung der Geschädigten abgestellt, wonach durch das verstorbene Opfer ein erheblicher Teil ihrer Lebenshaltungskosten bestritten wurde;