Obergericht, 14. Januar 1999, SBO.1998.20 II. Serbien Nach der Rechtsprechung des Obergerichts darf keine Kürzung von Genugtuungen erfolgen, soweit es sich bei den Begünstigten um Einwohner von EU- und EFTA-Staaten handelt, weil die Preisniveaus in diesen Staaten beim Endkonsum der privaten Haushalte und einem Schnitt von 100 lediglich von minimal 66 (Portugal) bis maximal 162 (Luxemburg) streuen. Für die Oststaaten kann diese Regel nicht gelten;