Das Gefälle ist indessen nicht derart wie beispielsweise im Vergleich zu fernöstlichen oder afrikanischen Billigstlohnländern. Es kommt hinzu, dass seit dem Schengener Abkommen innerhalb der EU die Niederlassungsfreiheit gewährleistet ist, weshalb das Opfer - beispielsweise aus medizinischen Gründen - seinen Wohnsitz ohne weiteres von Portugal in ein anderes europäisches Land mit höherem Preisniveau verlegen könnte. Schliesslich ist in Rechnung zu stellen, dass gerade gewisse Luxusartikel, die sich das Opfer mit der ihm zugesprochenen Genugtuung anschaffen könnte, um sich den Schmerz erträglicher zu machen, in den südeuropäischen Ländern nicht oder nicht markant billiger sind.