in China entsprach der Betrag von Fr. 100.-- einer sehr tiefen Rente und derjenige von Fr. 200.-- dem Monatslohn eines Angestellten in einer gutgehenden Fabrik. Die vom Bundesgericht in jenem Entscheid bestätigten Genugtuungssummen an die Eltern des Opfers von je Fr. 5'000.-- würden somit in China einem Betrag von je Fr. 100'000.-- entsprechen. Vor diesem Hintergrund ist ohne weiteres nachvollziehbar, dass eine höhere Genugtuung zu einer krassen Besserstellung der in China lebenden Angehörigen des Opfers geführt hätte.